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Hundesteuer – zweckgebunden oder weg!

Die sogenannte Aufwandssteuer ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden, nein auch innerhalb eines Bundeslandes. So auch in Thüringen.

„Der Bürger beziehungsweise Hundehalter zahlt also Steuern, da die Stadt den Aufwand mit dem Tier hat und dies entschädigt werden muss? So wäre es laut dem Namen. Da dieses Geld aber eben nicht zweckgebunden dafür genutzt wird, dass der Aufwand der Stadt durch Hunde begradigt wird, ist das ja klar eine Mogelpackung.

Daher ist es nicht mehr vertretbar, diese Hundesteuer zu erheben. Also entweder wird sie zweckgebunden eingesetzt oder sie muss weg“, so Andi Biernatkowski, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat zur Landtagswahl 2019 in Thüringen der Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL -TIERSCHUTZ hier!

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